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Ihr Immobiliensachverständiger in Duisburg seit 1995

Bewertungsanlässe / Immobilienbewertungen

  • Wertermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) i.S.d. § 194 BauGB
  • Mietwertgutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete gem. § 558 BGB
  • Kauf oder Verkauf
    Käufer und/oder Verkäufer können zur Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises ein Gutachten über den Verkehrswert/Marktwert der Immobilie anfertigen lassen. Ein Gutachten gibt Ihnen Sicherheit für den richtigen Verkehrswert/Marktwert oder Mietwert der Immobilie.
  • Vermögensübersicht
    Betreuer und/oder Gerichte benötigen innerhalb eines Betreuungsverfahrens bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten. Nachlassverwalter und/oder Gerichte benötigen innerhalb eines Nachlassverfahrens ein Verkehrswertgutachten. Im Rahmen einer privaten Erbauseinandersetzung wird der Verkehrswert einer Immobilie benötigt. Ein Gutachten schafft hier Sicherheit über die Ansprüche.
  • Zwangsversteigerung
    Das Vollstreckungsgericht beauftragt den Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
  • Finanzierung  / Beleihung (Markt- und Beleihungswertgutachten gem. § 16 PfandBG und BelWertV
    Zur Finanzierung bei Erwerb von Immobilien oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung) benötigt das Kreditinstitut den Beleihungswert gem. § 16 PfandGB. Als Kapitalanleger wissen Sie, dass Banken i.d.R. nur 80 % des Beleihungswertes finanzieren. Die benötigten, theoretischen 20 % Eigenkapital sind langfristig anderweitig gebunden. Sie glauben aber, ein Renditepotential entdeckt zu haben, welches durch Ihre gezielte Restrukturierung oder Projektentwicklung umgesetzt werden kann. Durch eine sachverständige Standortanalyse und ein Verkehrswertgutachten mit ertragsorientierten Schwerpunkten kann ein Kreditinstitut zum einen den Beleihungswert überdenken oder ggf. mehr als 80 % finanzieren, da die Kreditrisiken ggf. positiver eingeschätzt werden oder der Beleihungswert korrigiert werden kann.
  • DCF und Due Diligence (DD)
    Das DCF-Verfahren wird in der internationalen Wertermittlung vielfach zur Marktwertermittlung solcher Objekte genutzt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter investitionsanalytischen Aspekten gehandelt werden. Als institutioneller Immobilienanleger oder Fondmanager wollen Sie auf Due Diligence – Prozesse nicht verzichten, da der zukünftige Erfolg Ihrer Erwerbsentscheidungen, die erfolgreiche Performance Ihres Fonds oder die Rendite des von Ihnen verantworteten Portfolios nicht nur allein zählen, sondern auch eine Risikoabwägung des eingesetzten Kapitals stattfinden muss.
    Due Diligence-Untersuchungen als detaillierte Analyse aller für eine Immobilientransaktion relevanten Aspekte schaffen Transparenz und zeigen Ihnen nicht nur Risiken im Rahmen eines Eigentümerwechsels auf. Due Diligence-Prüfungen machen vielmehr auch die Potenziale Ihrer geplanten Immobilien- und Immobilienunternehmenstransaktionen transparent.
  • Steuerliche Zwecke
    Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten von Boden- und Gebäudeanteil erforderlich. Es wird die Feststellung von (Teil-)Werten bei Entnahmen aus bzw. Einlagen ins Betriebsvermögen benötigt. Es soll der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (z.B. für die Erbschafts- und Schenkungssteuer) geführt werden - Niederstwertprinzip.
  • Versicherungswertermittlung
    Der Versicherungswert 1914 (auch Feuerversicherungswert) ist der fiktive Wert (in Reichsmark), den man 1914 für das (heutige) Gebäude bezahlt hätte. Er bildet die rechnerische Grundlage für die Bestimmung des richtigen Versicherungswertes. Er stellt den Wiederbeschaffungswert inklusive Baunebenkosten der baulichen Anlagen dar, wobei der Bodenwert nicht berücksichtigt wird.
  • Ehescheidung (Zugewinnausgleich)
    Hierzu wird beiderseitig das Immobilienvermögen der Eheleute gegenübergestellt. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn.
  • Bilanzierung/Bestandsbewertung
    Im Zuge einer Betriebsveräußerung oder Betriebsübergangs soll das Vermögen festgestellt werden. (International Financial Reporting Standards - IFRS)
  • Lasten und Rechte
    Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken sowie die Bewertung von Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück wie z.B. Wohnungsrechten, Nießbrauchrechten u.a.
  • Berechnung der Wohn- Nutzflächen, BGF- und BRI-Berechnungen
    Insbesondere bezgl. der neuen Richtlinie der EU für Immobilien-Kredite erstellen wir Berechnungen der Wohnfläche nach der WoFlV: Wohnflächenverordnung – Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) und des BRI nach DIN 277-1:2016-01, Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen; Teil 1: Hochbau; Januar 2016
  • Zerschlagungswerte/Fortführungsfähigkeit
    Als Insolvenzverwalter ist für Sie ggf. nicht nur der Zerschlagungswert eines Unternehmens mit Immobilienvermögen maßgebend, sondern unter Umständen auch mit Blick auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens eine Immobilienbewertung notwendig. Für den Fortführungswert müssen einige Marktmechanismen ausgeschaltet werden bzw. unter dem Fortführungsaspekt anders bewertet werden. Diese Arten von Immobilien besitzen häufig eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit. Sie sind für diese Unternehmen deshalb meist werthaltiger als für den freien Markt und müssen hier in Anlehnung an den Verkehrswert gem. § 194 BauGB betrachtet werden.
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Klein

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