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Was kostet ein Gutachten?

Die Honorierung des Auftragnehmers erfolgt in Anlehnung an die Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW).

Beim Vorliegen von erschwerten Bedingungen (z.B. bei Erbbaurechten, Wohnungsrechten, Nießbrauch, Wegerechte, Baulasten, Denkmalschutz, Baumängel oder -schäden, vom Ortstermin abweichender Wertermittlungsstichtag) wird zum vereinbarten Honorar ein Zuschlag vereinbart.
Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Kosten sind abhängig von der Höhe des ermittelten Verkehrswert des Bewertungsobjektes und vom Schwierigkeitsgrad bei der Gutachtenerstellung.
Aufträge als Gerichtsgutachter werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honororiert.

In Ausnahmefällen können Honorare für ein Privatgutachten auch nach Aufwand zum Stundensatz oder als Pauschale vereinbart werden. Einzelheiten und genaue Abstimmungen hierzu erfragen Sie bitte telefonisch unter unseren angegebenen Telefonnummern.

Dipl.-Ing. (FH) Stefan Klein

WAVO WRV

WAVO - the World Association of Valuers Organisations
WRV - World Recognised Valuer

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